Unabhaengigkeit:
Die Kanzlei ist von jeder Einflussnahme durch staatliche Einrichtungen frei. Kein Mitarbeiter der Kanzlei arbeitet dauerhaft in einer staatlichen oder staatsnahen Einrichtung im Rahmen einer weiteren unselbstaendigen Beschaeftigung. Es werden keine Netzwerke aufgebaut oder gepflegt, durch welche die Uebernahme von Mandaten beeintraechtigt ist. Sollte dennoch eine solche Nahebeziehung festgestellt werden, durch welche die Unabhaengigkeit der Kanzlei auch nur dem Anschein nach gefaehrdet ist, wird dies umgehend dem Mandaten gegenueber offenlegen.
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