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PV-Demonstrationsanlage von RA Dr. Anton Schaefer in Dornbirn, Montfortstrasse 21
Durch die Taetigkeiten bzw. Ausbildungen und Publikationen (zB Europaeisches Energierecht, 978-3-901924-21-7) von RA Dr. Anton Schaefer im Bereich des Elektrizitaetsrechtes sowie die fortwaehrende Weiterbildung als Sachverstaendiger fuer Elektrotechnik, Beleuchtungstechnik (inkl. Photovoltaik) ergeben sich fuer den Mandanten bei Gerichtsverfahren und behoerdlichen Verfahren (z.B. bei Genehmigungen) vorteilhafte Synergieeffekte.

Dadurch und zusammen mit anderen speziellen fachbezogenen Ausbildungen ist RA DR. Schaefer zum Vorteil des Mandanten in der Lage hierbei in gerichtlichen und behoerdlichen Verfahren besonders fachkundig aufzutreten und Probleme in diesem Bereich zu analysieren und zu beurteilen.

Bei Energieerzeugungsanlagen aus Erneuerbaren Energiequellen ist vor allem die Haftung, die Gewaehrleistung und die Garantie fuer die Errichtung und den Betrieb der Anlage zu beachten.
Aufgrund der Taetigkeit von RA Dr. Anton Schaefer auch als Sachverstaendiger fuer Elektrotechnik hat sich gezeigt, dass kaum eine Anlage in Liechtenstein mangelfrei errichtet wird bzw ueber die Lebensdauer der Anlage fehlerfrei betrieben werden kann.

Die Kosten fuer diese Fehler und die spaetere Reparatur oder Renovation traegt in der Regel der Eigentuemer der Anlage, der oftmals erst viele Jahre spaeter von diesen Maengeln erfaehrt. Oftmals fehlt dann die notwendige Dokumentation, um den Hersteller in die Haftung nehmen zu koennen.
In vielen Faellen wird auch auf eine externe Pruefung der Anlage zur Erzeugung von Elektrizitaet aus Erneuerbarer Energie durch einen unabhaengigen Sachverstaendigen verzichtet. Das Unternehmen, dass die Anlage errichtet, prueft auch gleichzeitig die ordnungsgemaesse Ausfuehrung. Dass es hier zu Spannungsverhaeltnissen und Interessenskonflikten kommen kann, ist nach Meinung von RA Dr. Schaefer vorprogrammiert.
Vor allem in einem alpinen Bereich wie Liechtenstein kommt es zB im Bereich der Photovoltaikanlagen auch immer wieder zu gar keinen oder mangelhaften statischen Berechnungen der Anlage und werden die Ablagerungen von Schnee durch das Abrutschen vom Dach nicht beachtet. Teilweise werden auch Sicherheitseinrichtungen, wie zB Schneerechen oder Brandabschnitte durch den Bau der Anlage einfach ueberbaut und ausser Funktion gesetzt.

Sicherheitseinrichtungen, wie zB Feuerwehrschalter, zum Schutz der Einsatzkaefte werden leider von vielen Unternehmen noch immer nicht eingebaut, obwohl mit einem sehr geringen finanziellen Aufwand ein Maximum an Sicherheit fuer die Einsatzkraefte erreicht wird.




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