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Fuer seine Taetigkeiten in den Jahren 2014 bis 2017 vor Verwaltungsbehoerden in Verwaltungssverfahren und Verwaltungsstrafverfahren vor den Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz, Dornbirn und Feldkirch, bei denen er zumindest in 156 Rechtsfällen kostenlos arme Menschen vertreten hat, wurde er von der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer bestraft, weil ein solche Verhalten eine Berufspflichtverletzung und Beeintraechtigung von Ehre und Ansehen des Standes der Rechtsanwälte darstellen soll
Bestrafung von RA Schaefer durch die Vorarlberger Rechtsanwaltskammer, weil er Menschen ueber Jahre kostenlos vertreten hat

Rechtsanwalt Schaefer war und ist seit vielen Jahren kostenlos für Menschen taetig.

Kurzzusammenfassung: Am 22. September 2020 wurde Rechtsanwalt Schaefer von der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer wegen seines Engagements in zumindest 156 Faellen, in denen er kostenlos - ausschliesslich arme - Menschen vor Verwaltungsbehoerden in Vorarlberg vertreten hat, verurteilt und bestraft. Die schriftliche Entscheidung (Erkenntnis D 3/17) wurde ihm am 24. Dezember 2020 ausgehaendigt. Er habe durch dieses kostenloses Engagement in Vorarlberg als in Liechtenstein zugelassener Rechtsanwalt eine Berufspflichtverletzung und Beeintraechtigung von Ehre und Ansehen des Standes der Rechtsanwaelte begangen.





Auszug aus dem Spruchteil 1 des Disziplinarerkenntnisses:

Der Disziplinarrat der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer hat unter dem Vorsitz von Dr. Richard Kempf, sowie durch die Senatsmitglieder Dr. Christoph Ganahl, Dr. Ingrid Neyer, MMag Dr. Manfred Schnetzer und Dr. Alexander Wittwer, in Anwesenheit des Kammeranwaltes Dr. Gerhard Mueller und in Anwesenheit des Disziplinarbeschuldigten Mag. Dr. Anton Schaefer LL.M., Rechtsanwalt in Dornbirn (sic!), sowie dessen Vertrauensperson (Name) in der am 22.09.2020 durchgefuehrten Disziplinarverhandlung zu Recht erkannt:

1) Mag. Dr. Anton Schaefer LL.M. ist

schuldig

er hat durch nicht nur voruebergehende , sondern kontinuierliche und haeufige Vertretungen in Verwaltungsverfahren und Verwaltungsstrafverfahren vor den Bezirkshauptmannschaften Bludenz (in der Zeit von 2014-2016, 67 Faelle), Feldkirch (in der Zeit von November 2015 bis April 2017, 8 Faelle), Bregenz (im Jahr 2016, 2017, zumindest 40 Faelle) und Dornbirn (in der Zeit von August 2015 bis April 2017, 41 Faelle) und die Unterhaltung einer Kanzleieinrichtung in Dornbirn zur Erbringung nicht bloss voruebergehender Dienstleistungen gegen §§ 2 und 8 EiRAG verstossen.
Er hat damit gemaess § 1 DSt die Disziplinarvergehen der Berufspflichtverletzung und Beeintraechtigung von Ehre und Anstand des Standes begangen.






Kuriosum: Durch sein Engagement habe Rechtsanwalt Schaefer, der in Liechtenstein in die Liste der Rechtsanwaelte eingetragen ist, gemaeß dem Diszipilnarverfahren die Dienstleistungsfreiheit aus dem Vertrag ueber die Arbeitsweise der Europaeischen Union (AEUV) ueberschritten. Bekanntermassen ist jedoch Liechtenstein gar kein Mitgliedsstaat der Europaeischen Union. Der Vertrag ueber die Arbeitsweise der Europaeischen Union ist somit gar nicht anwendbar auf diesen Fall. Richtigerweise waere das Abkommen ueber den Europaeischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) anzuwenden gewesen. Dies wurde jedoch vom Disziplinarrat beharrlich ignoriert.

Angezeigt wurde RA Dr. Anton Schaefer von der Landespolizeidirektion in Vorarlberg und der Bezirkshauptmannschaft in Bludenz.

In allen anderen Faellen, die RA Dr. Schaefer noch vorgeworfen wurden, wurde er freigesprochen (Spruchpunkt 2) des Disziplinarerkenntnisses.

Rechtsanwalt Schaefer ist stolz auf diese Auszeichnung und dankt allen Beteiligten, insbesondere:
  1. der Landespolizeidirektion in Vorarlberg,
  2. der Bezirkshauptmannschaft in Bludenz,
  3. der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer, hier im Speziellen
  • der Praesidentin der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaeltin Dr. Birgitt Breinbauer,
  • dem Geschäftsfuehrer der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwalt Dr. Ingo Breuss,
  • Rechtsanwalt Dr. Richard Kempf,
  • Rechtsanwalt Dr. Christoph Ganahl,
  • Rechtsanwaeltin Dr. Ingrid Neyer,
  • Rechtsanwalt MMag Dr. Manfred Schnetzer,
  • Rechtsanwalt Dr. Alexander Wittwer,
  • Rechtsanwalt Dr. Gerhard Mueller,
die damit auch dem ehrenamtlichen Engagement der Plattform Armutsmigration zu dieser Auszeichnung verholfen haben.




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